Ausbuchung

Ausbuchung — 1. Buchung zwecks Berichtigung der Differenz zw. Buchbestand und Effektiv­bestand, wenn ein buchmäßig ausgewiesener Be­stand tatsächlich nicht mehr vorhanden (Material, Grundmittel, Bargeld usw.), nicht mehr verwend­bar (verdorbenes Material, Totalschaden an Grund­mitteln) oder nicht mehr realisierbar ist (unein­bringliche Forderungen). — 2. Aussonderung einer dem Staatshaushalt zustehenden Forderung aus dem Rechnungswerk entsprechend gesetzlich ge­regelten Entscheidungsbefugnissen, durch die die Forderung ganz oder z. T. erlischt.