Ausfallbürgschaftsversicherung

Ausfallbürgschaftsversicherung — an die Ausfall­bürgschaft anknüpfende Versicherungsform, bei der Versicherungsschutz für den Fall besteht, dass dem Haftungsempfänger (Gläubiger) ein Ausfall seiner Forderung (Schuldbetrag abzüglich Erlöse aus Beitreibungsmaßnahmen) entsteht. Der Aus­fall der Forderung ist gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Die Ausfallbürgschaftsversicherung wird z. B. für Ansprüche aus Pachtverträgen, Gewährung von Warenkredi­ten usw. angewandt. In  wird die Ausfallbürgschaftsversicherung von der Staatlichen Versicherung  für die Ausreichung von Teilzahlungskrediten durch die Stadt- und Kreissparkassen geführt. Dabei wird der Umfang der Haftung des Versicherers durch die Höhe des gewährten Kredits begrenzt. Der Kreditgeber ist dabei verpflichtet, die Richtlinien für die Ausreichung von Teilzahlungskrediten ein­zuhalten.