Ausflaggung

Ausflaggung, FlaggentransferÜbertragung eines Schiffes aus dem nationalen Schiffsregister in das eines anderen Landes ohne Eigentumsübertra­gung. Die Ausflaggung erfolgt in der Seeschifffahrt in wachsendem Umfange aus Gründen steuerlicher Manipulationen sowie zur Erzielung von Extraprofiten durch niedrigere Lohn- und Sozialkosten, die sich aus der Registrierung in Ländern mit sog. billigen Flaggen (Flaggen, billige) ergeben. Die Ausflaggung stellt eine spezifische Form der Kapitalflucht dar.