Ausführungsgeschäft

Ausführungsgeschäft — Vertrag, der zur Erfüllung eines Geschäftsbesorgungsvertrages geschlossen wird. Das Ausführungsgeschäft wird vom Auftragnehmer des Ge­schäftsbesorgungsvertrages im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers des Geschäftsbesor­gungsvertrages mit einem Dritten abgeschlossen. Ausführungsgeschäft sind z. B. a) Investitionsleistungsverträge, die ein Hauptauftragnehmer für Rechnung des Investi­tionsauftraggebers mit anderen Betrieben schließt; b) Exportverträge, die ein Außenhandelsbetrieb für Rechnung des Exportbetriebes mit auslän­dischen Partnern schließt. In der Regel werden aus dem Ausführungsgeschäft nur die Partner dieses Geschäfts, nicht aber der Auftraggeber des Geschäftsbesorgungs­vertrages berechtigt und verpflichtet. Der Auf­tragnehmer des Geschäftsbesorgungsvertrages hat seine Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft gegenüber dem anderen Partner des Ausführungsgeschäft durchzusetzen und das Erlangte an den Auftraggeber des Geschäfts­besorgungsvertrages herauszugeben. Er ist dem Auftraggeber des Geschäftsbesorgungsvertrages über das Ausführungsgeschäft auskunfts- und abrechnungspflichtig. Der Auftraggeber des Geschäftsbesorgungsvertra­ges hat seinem Auftragnehmer für das Ausführungsgeschäft das vereinbarte Entgelt zu zahlen, wobei der Auf­tragnehmer das Risiko für das Zustandekommen und die Erfüllung des Ausführungsgeschäft trägt, während die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälli­gen Untergangs der Auftraggeber zu tragen hat.