Ausfuhrvertrag

Ausfuhrvertrag — eine Form des Wirtschaftsver­trages zur Sicherung des Exports im Außenhandel . Der Ausfuhrvertrag wird zw. Außenhandels- und Exportbetrieben, die kein einheitliches Be­triebsergebnis bilden, abgeschlossen, um ihre wechselseitigen Beziehungen zur Vorbereitung und Durchführung der Pläne für den Export zu regeln. Er soll sichern, dass Waren mit hohem technischen Niveau und in guter Qualität ent­sprechend den Bedürfnissen der äußeren Märkte hergestellt und die geplanten Exporte mindestens mit der festgelegten Rentabilität termin- und qualitätsgerecht realisiert werden.