Ausgleichszahlung

Ausgleichszahlung — Geldleistung des Betriebes, die dem Werktätigen bei Vorliegen bestimmter Umstände trotz fehlender Arbeitsleistung zum Schutz vor unverschuldeter Lohneinbuße zusteht. Die Ausgleichszahlung erfolgt auf der Grundlage des Arbeits­gesetzbuches, anderer gesetzlicher Bestim­mungen sowie rahmenkollektivvertraglicher Fest­legungen. Bei Freistellungen von der Arbeit und bei Erholungsurlaub wird Ausgleich in Höhe des Durch­schnittsverdienstes gezahlt.