Ausgliederung

Ausgliederung —1. Gruppenbildung 2. mit der zunehmenden Arbeitsteilung verbundene Tendenz, bestimmte Arbeits- und Produktions­prozesse oder Stufen der Produktion und Ver­arbeitung aus einem Landwirtschaftsbetrieb her­auszunehmen und anderen Betrieben anzugliedern bzw. in selbständigen Produktionseinheiten zu­sammenzufassen. Im Ergebnis der Ausgliederung erhöht sich der Grad der Konzentration und Spezialisierung, wodurch eine bessere Nutzung der Produktions­grundfonds möglich wird. Die Ausgliederung begann bereits während der industriellen Revolution. Dennoch blieb der Landwirtschaftsbetrieb im Kapitalismus noch lange Zeit eine Wirtschaftseinheit mit viel­gestaltiger Produktionsstruktur. Im Sozialismus erfolgt eine Ausgliederung im Interesse der Steigerung der Produktion und Arbeitsproduktivität. Mit dem Übergang zur industriemäßigen Produktion nimmt der Umfang der Ausgliederung zu und wird zu einem ihrer Merkmale. Nicht nur solche Arbeitsprozesse wie z. B. Saatgutaufbereitung, Schädlingsbekämpfung, Reparaturen und bestimmte Bauarbeiten werden verselbständigt, sondern mit der Entwicklung der Stufenproduktion ganze Pro­duktionsabschnitte wie z. B. Läuferproduktion, Schweinemast, Jungrinderaufzucht, Mischfutterproduktion, Ausbringen von Dünger und anderer chemischer Mittel. Im Zusammenhang damit ent­stehen zwischengenossenschaftliche und zwi­schenbetriebliche Einrichtungen, Kombinate industrielle Mast, agrochemische Zentren u. a. kooperative Einrichtungen.