Aushilfstätigkeit

Aushilfstätigkeit — zeitweilige, stunden- oder tage­weise Tätigkeit von Bürgern aus der nicht ständig berufstätigen Bevölkerung auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsrechtsverhältnisses. Die Aushilfstätigkeit dient der Deckung eines unregelmäßig auftreten­den zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs, der durch nicht vermeidbare Arbeitsspitzen (z. B. am Wo­chenende, vor Wochenfeiertagen oder für Be- und Entladearbeiten) entsteht.