ausländische Arbeitskräfte

Ausländische Arbeitskräfte — in der Wirtschaft eines Landes zeitweilig tätige Arbeitskräfte, die aus anderen Ländern stammen. In den Ländern führt die Internationalisierung der Wirtschaft auch zu einer Internationalisierung des Arbeitsmarktes entsprechend den Verwer­tungsbedürfnissen des Kapitals. Dabei findet eine „Wanderung` von Arbeitskräften aus ökonomisch weniger entwickelten Ländern und Gebieten in die ökonomisch stärker entwickelten Länder und Gebiete statt (z. B. aus Italien, Spanien und der Türkei in die BRD). Die Anwerbung und Be­schäftigung dieser ausländische Arbeitskräfte, die auch als „Gastarbei­ter" bezeichnet werden, erfolgt zwar auf der Grundlage von EWG-Beschlüssen und zwischen­staatlichen Vereinbarungen. Die ausländische Arbeitskräfte üben aber in den Ländern, in denen sie arbeiten, zumeist Tätigkeiten aus, für die sie einen relativ geringeren Lohn erhalten, ihre Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung sind eingeschränkt, und sie werden ungeachtet der formal bestehenden Gleichberech­tigung mit den inländischen Arbeitskräften auf vielfältige Weise hinsichtlich ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen, u. a. ihrer Entlohnung und des Schulbesuchs ihrer Kinder, direkt und indirekt benachteiligt. Sie leben z. B. in den „Gastländern" überwiegend in lagerartigen Gemeinschaftsunter­künften am Rande der Städte oder in slum-ähn­lichen Altbauvierteln und sind dem Mietwucher der Besitzer solcher Häuser preisgegeben. In Krisenzeiten sind die ausländischen Arbeitskräfte als erste von Arbeits­losigkeit bedroht. Die zeitlich begrenzten Arbeits­verträge ermöglichen es oft, sie in die Heimat­länder zurückzuschicken, wo sie das Heer der Arbeitslosen vergrößern. Neben den auf Grund zwischenstaatlicher Verein­barungen angeworbenen ausländische Arbeitskräfte gibt es in den „Gastländern" eine große Zahl von illegal ein­gereisten ausländische Arbeitskräfte, die ohne jeglichen gesetzlichen, gewerkschaftlichen oder sozialen Schutz als bes. billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden. In den EWG-Ländern gab es 1976 etwa sechs Mill. offi­ziell registrierte ausländische Arbeitskräfte, darunter etwa zwei Mill. in der BRD. Nur ein kleiner Teil der ausländische Arbeitskräfte verbleibt in den „Gastländern" und erwirbt nach einer längeren Zeit die jeweilige Staatsbürgerschaft. In sozialistischen Ländern sind in begrenztem Umfang ebenfalls ausländische Arbeitskräfte tätig. Sie sind ein Aus­druck der immer enger werdenden Beziehungen zw. den sozialistischen Ländern auf allen Gebie­ten. Ihre Beschäftigung erfolgt auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen im Rahmen von RGW-Gemeinschaftsprojekten (z. B. beim Bau der Erdgasleitung nach Orenburg) oder mit dem Ziel gegenseitiger sozialistischer Hilfe bei voller Gleichberechtigung mit den inländischen Arbeitskräften (z. B. ausländische Arbeitskräfte in  aus Polen und Ungarn).