Auslandsinvestitionen

Auslandsinvestitionen — Kapitalanlagen im Aus­land Kapitalexport. Auslandsinvestitionen werden nach lang- und kurzfristigen, nach privaten und staatlichen unter­schieden. Bei den privaten langfristigen Auslandsinvestitionen unter­scheidet die Statistik Direktinvestitionen und Port­folioinvestitionen. Direktinvestitionen sind Auslandsinvestitionen, mit denen eine dauernde Beteiligung (100%ige, Mehr­heitsbeteiligung ab 50%, Minderheitsbeteiligung unter 50 %) zwecks Beherrschung, maßgeblicher Kontrolle oder Einflussnahme auf ein ausländi­sches Unternehmen beabsichtigt wird. Ökono­misch handelt es sich um finanzkapitalistische Transaktionen, um ausländisches Industrie-, Handels- oder Bankkapital zu zentralisieren (D Internationalisierung des Kapitals). Portfolio­investitionen sind Kapitalanlagen in ausländischen Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren mit dem Ziel, Dividenden, Zinsen, bzw. Kurs- und Spekulationsgewinne zu realisieren. Investitionen in ausländischen Wertpapieren, deren Ziel in einer dauerhaften Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen besteht, werden den Direktinvesti­tionen zugerechnet. Die Direktinvestitionen wur­den nach dem zweiten Weltkrieg zur vorherrschen­den Form der langfristigen privaten Auslandsinvestitionen. Staatliche Auslandsinvestitionen bestehen hauptsächlich aus Krediten von Re­gierungen an andere Regierungen, aus staatlichen Beteiligungen an internationalen Finanz- und Währungsinstitutionen und aus der „Finanzhilfe" für Entwicklungsländer. Kurzfristige Auslandsinvestitionen bestehen aus Sicht- und Termineinlagen bei ausländischen Banken, aus Konten in ausländischer Währung, kurzfristigen Forderungen aus Exporten, Anlagen in kurzfristigen ausländischen Wertpapieren u. a.