Auslandskredit

Auslandskredit — leihweise Zurverfügungstellung von Geldmitteln durch natürliche oder juristische Personen eines Landes an solche in einem oder mehreren Ländern mit der Verpflichtung zur Rückzahlung. Auslandskredite sind in der Regel zu verzinsen. Mit der Inanspruchnahme eines Auslandskredit wird über Teile des Nationaleinkommens eines ausländischen Staates in entsprechender Höhe verfügt und damit das insges. verfügbare Nationaleinkommen des Auslandskredit aufnehmenden Landes zeitweilig erhöht. Der Auslandskredit tritt auf als Regierungs-, Bank- und kommerzieller Kredit. Es gibt kurzfristige (bis 2 Jahre), mittel­fristige (bis 8 Jahre) und langfristige (über 8 Jahre) Auslandskredit Bei der ökonomischen Einschätzung der Auf­nahme oder Vergabe von Auslandskredit müssen Laufzeit, Risiko und Kreditkosten, bei Auslandskredit aus kapitalisti­schen Ländern auch eventuelle politische Bedin­gungen und Auflagen, berücksichtigt werden. Zw. den sozialistischen Ländern werden Auslandskredit vor allem als Regierungs- und Bankkredite vergeben. Die Grundlage für Auslandskredit sind gegenseitige Warenlieferun­gen und Leistungen sowie gemeinsame Investitio­nen für die weitere Vertiefung und Vervollkomm­nung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration. Auslandskredit werden auch für einen zeitweiligen Ausgleich der Zahlungsbilanz gewährt. Auslandskredit werden in Landes­währungen, transferablen Rubeln oder als Wa­renkredit zur Verfügung gestellt. Im Kapitalismus ist der Auslandskredit oft mit diskriminierenden Bedingungen verbunden. Er ist eine Form des Kapitalexports. Auslandskredit sind außerdem zur Stützung kapitalistischer Währungen erforderlich.