Auslandsmontage

Auslandsmontage — Übernahme des Aufbaus kompletter Anlagen, technologischer Linien u. dgl. im Ausland auf der Basis von Montageverträgen. Die Außenhandelsbetriebe  schließen in Zusammenarbeit mit der Industrie Montagever­träge mit ausländischen Partnern sowohl gesondert als auch im Zusammenhang mit Verträgen über Warenlieferungen ab.- Die Auslandsmontage wird untergliedert in Chefmontage und Gesamtmontage. Während bei der Chefmontage die Arbeitskräfte aus  lediglich die Montageausführung leiten, obliegt ihnen bei der Gesamtmontage (Vollmontage) der gesamte Aufbau. Die speziellen Arbeitsbedingun­gen bei Auslandsmontage, nämlich die allg. Pflichten des Werk­tätigen, Beginn und Beendigung des Montageein­satzes, Arbeitszeit, Entlohnung, Erholungsurlaub, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Mitnahme von Familienangehörigen, kulturelle und soziale Be­treuung u. a., sind in  gesetzlich geregelt.