Auslandsvermögen

Auslandsvermögen — im Ausland gelegenes Vermögen von juristischen Personen (Person, juristische) und Bürgern, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland haben. Maßgebend für die Zurechnung ist bei Sachen deren Lageort, bei Forderungen ge­wöhnlich der Wohnsitz des Schuldners. Das so­zialistische Recht erfasst die zum Auslandsvermögen gehörenden Werte als Devisen, deren Umlauf zur Gewähr­leistung des Valutamonopols der staatlichen Lei­tung, Planung und Kontrolle unterliegt. Rechts­geschäfte, die Devisen betreffen, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung, wenn der De­visenumlauf nicht in den Valutaplänen enthalten ist. — Die Unterscheidung zw. Auslandsvermögen und im Inland gelegenem Vermögen wurde vor allem dadurch praktisch bedeutsam, dass imperialistischen Staa­ten nicht selten nach dem Auslandsvermögen derjenigen Staaten griffen, die sozialistische bzw. antikoloniale Na­tionalisierungsmaßnahmen durchführten, um deren Wirkungen rechtswidrig einzuschränken und die Eigentümerposition monopolkapitalistischer Unternehmen aufrechtzuerhalten.