Auslandsvertretung

Auslandsvertretung - Repräsentanten des Verkehrswesens eines Landes bzw. seiner Verkehrsbetriebe im Ausland zur Wahrnehmung verkehrspolitischer Interessen, insbesondere zur Förderung bzw. Sicherung des internationalen Verkehrs (Transport, internationaler). Die Auslandsvertretung ist Teil der äußeren Verkaufsorganisation des Verkehrswesens; ihre Aufgabe besteht in der Bearbeitung des Verkehrsmarktes und aktiver Angebotstätigkeit durch Verhandlungen mit der Wirtschaft, einzelnen Bürgern, Verkehrsbetrieben und staatlichen Organen des Gastlandes. Sie erteilen kostenlos Auskunft in allen das Verkehrswesen, den Tourismus und das Erholungswesen betreffenden Fragen, vermitteln bzw. verkaufen Transport- u. a. Dienstleistungen (Leistungen des Reisebüros, Serviceleistungen) des Verkehrswesens, kaufen Transportleistungen des Gastlandes zur Sicherung der Außenhandelstransporte (z. B. durch Charterung von Schiffen), betreuen Reisende des Reisebüros , arbeiten mit Verkehrsbetrieben, Konsularund Zollorganen u. a. staatlichen Stellen des Gastlandes bei der Organisierung von Transporten in und durch die bzw. aus zusammen und halten Verbindung mit der Presse des Gastlandes. Verkehrsvertretungen als Interessenvertreter aller Transportzweige, des Reisebüros und der Mitropa bestehen z. B. in Schweden, Dänemark und Österreich. Sie unterstehen direkt dem Ministerium für Verkehrswesen. - Verkehrspolitische Interessen werden auch von Verkehrspolitischen Abteilungen bei Botschaften wahrgenommen. Diese erfüllen allerdings auf Grund ihres Statuts keine kommerziellen Aufgaben.