Ausleihdienst

Ausleihdienst — Form der Dienstleistung, mit der die Bevölkerung einen zumeist nur zeitweilig auf­tretenden Bedarf durch die entgeltliche oder un­entgeltliche Ausleihe von Konsumgütern decken kann. Träger dieses Ausleihdienst sind der sozialistische Einzelhandel (elektrotechnische und fotooptische Geräte, Sport- und Campingerzeugnisse, Heim­werkerbedarf u. a.), Dienstleistungseinrichtungen der örtlichen Versorgungswirtschaft (vorwiegend zur Überbrückung iron Reparaturzeiten), Re­paraturstützpunkte der Kommunalen Wohnungs­verwaltungen oder der VEB Gebäudewirtschaft (Werkzeuge, Geräte zur Gestaltung und Pflege der Wohnanlagen) und der VEB Taxi (Kraftfahr­zeuge). Dieser Ausleihdienst ist in der Regel entgeltlich. Die Leihgebühr richtet sich nach dem Wert des Konsumgutes, seinem physischen und moralischen Verschleiß und nach der Leihdauer. Eine spezielle Form des Ausleihdiensts übernehmen Bibliotheken, Phono ­und Artotheken, in denen Bücher, Tonträger und Bilder unentgeltlich ausgeliehen werden können. Der Nutzen des Ausleihdiensts besteht darin, dass die Möglich­keiten zur Deckung des Bevölkerungsbedarfs er­weitert und die in den Ausleihdienst einbezogenen Konsum­güter rationeller verwendet werden. Außerdem schafft der Ausleihdienst Voraussetzungen für die Selbst­betätigung der Werktätigen und zur Erfüllung bildungspolitischer Ziele.