Ausschussabrechnung

Ausschussabrechnung - eine innerhalb der Kostenträgerrechnung für den Kostenträger Ausschuss durchgeführte Kostenermittlung, die auf Abrechnungskonten bis zur Abrechnung des Ergebnisses aus der Ausschussentstehung und -verwertung fortgesetzt wird. Die Kosten für die Herstellung des Kostenträgers Ausschuss (Ausschusskosten) und Ausschussverlust stimmen deshalb nicht überein, weil entweder die Beseitigung des Ausschusses zusätzliche Kosten verursacht oder aus der möglichen anderweitigen Verwendung bzw. gebrauchswertgeminderten Verwendung (Waren zweiter Wahl) reduzierte Erlöse erzielt werden. In der Ausschussabrechnung wird demnach letztlich der das betriebliche Ergebnis belastende Verlust aus dem Entstehen von Ausschuss -(Ausschussverlust) nachgewiesen.