Außenhandelsfinanzierung

Außenhandelsfinanzierung — Bereitstellung und Umschlag der finanziellen Mittel beim Außen­handelsgeschäft. In, erfolgen die Bereit­stellung der finanziellen Mittel und ihr Rückfluss in Mark. Aus der Differenz zw. Kosten und Er­lösen sind die Zirkulationskosten zu decken und ist ein betrieblicher Gewinn zu erzielen (Han­delsspanne des Außenhandelsbetriebes). Als Quellen der Außenhandelsfinanzierung kommen für den Außenhandels­betrieb eigene Fonds sowie Kredite in Frage. Bei der Außenhandelsfinanzierung treten neben der Inlandswährung auch ausländische Währungen in Erscheinung. Diese sind von den Außenhandelsbetrieben zum ent­sprechenden Umrechnungskoeffizienten als Va­lutaerlös an die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) zu verkaufen und als Valutaaufwand von ihr zu kaufen. Bei der Außenhandelsfinanzierung ist die Finanzierung des Exportstreckengeschäftes und des Lagergeschäf­tes (Ausfuhrfinanzierung) sowie des Import­geschäftes (Einfuhrfinanzierung) einschl. der Dienstleistungen zu unterscheiden. Der Ankauf von Valuten durch die Außenhandelsbetriebe und ihre Bereitstellung durch die DABA wird auch als Valutafinanzierung des Importes und der Dienst­leistungen bezeichnet. Grundsätzlich beruht die Außenhandelsfinanzierung auf bestätigten Plänen. Die Finanzierung des Exportstreckengeschäftes ist Bezahlung der Exportware durch den Außen­handelsbetrieb an den Exportbetrieb statt, wobei die Exportdokumente an die DABA eingereicht werden. In der zweiten Phase wird die Exportware an den ausländischen Kunden verkauft und die Forderung gegenüber dem ausländischen Partner aufgemacht. Sie endet mit dem Eingang des Kauf­preises beim Außenhandelsbetrieb. Fi­nanzierungsobjekte sind die Exportware bzw. die Forderung gegenüber dem Auslandskunden. Die Dauer, für welche die Mittel gebunden sind, ist in beiden Phasen verschieden. Im Export hängt sie in der ersten Phase im Wesentlichen von der Lauf- und Bearbeitungszeit der Exportdokumente ab. In der zweiten Finanzierungsphase ergibt sie sich aus der jeweiligen Zahlungsart lt. Exportvertrag und eventuellen Postlaufzeiten. Beim Sofortbezah­lungsverfahren im Handel mit sozialistischen Ländern oder bei Vereinbarung eines Ak­kreditivs, zahlbar bei der DABA, reduziert sich diese Zeit mit der Vorlage ordnungsgemäßer Ex­portdokumente auf Null. Bei kommerziellen Ziel­geschäften ist eine gewisse Zeitspanne für die zweite Finanzierungsphase notwendig; sie kann bei langfristigen Zielgeschäften mehrere Jahre betragen. Die zweite Finanzierungsphase wird um die Postlaufzeiten verlängert, wenn der Kaufpreis an einem ausländischen Platz zu zahlen ist. Sofern die Finanzierung des Lagergeschäftes durch die Außenhandelsbetriebe erfolgt, umfasst sie die Frist vom Kauf der Exportware durch den Außen­handelsbetrieb bis zum Aufmachen der Forderung gegenüber dem ausländischen Kunden durch Vor­lage der Dokumente bei der DABA (Lagerhal­tung von Exporterzeugnissen). Die Finanzierung des Importgeschäftes ist auch in Kauf- und Ver­kaufsphase gegliedert. Die Kaufphase beginnt mit der Übernahme der Importware bzw. der sie ver­tretenden Dokumente durch den Außenhandels­betrieb oder seinen Beauftragten und endet mit der Zahlung des Kaufpreises in Valuta an den aus­ländischen Verkäufer. Die zweite Finanzierungs­phase beginnt mit der Übergabe der Importware an den Frachtführer des inländischen Abnehmers sowie der Ausstellung der Inlands-Rechnung und endet mit dem Eingang des Verkaufserlöses beim Außenhandelsbetrieb. Beide Phasen können sich stark überschneiden.