Außenhandelskundendienstvertrag
Außenhandelskundendienstvertrag — spezieller Vertragstyp, der im Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge geregelt ist. Mit dem Außenhandelskundendienstvertrag verpflichtet sich ein Partner (Auftragnehmer), innerhalb eines bestimmten Gebietes oder hinÂsichtlich bestimmter Kunden Dienstleistungen, insbes. Instandsetzungsarbeiten, an vom anderen Partner (Auftraggeber) verkauften Waren inÂnerhalb und außerhalb der Garantiezeit durchÂzuführen (sog. Aftersales service). Der Außenhandelskundendienstvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Partner und präzisiert den Umfang der Leistungen. Die rechtliche RegeÂlung des Außenhandelskundendienstvertrags zw. Außenhandelsorganisationen der Mitgliedsländer des RGW erfolgt durch die Allgemeinen Kundendienstbedingungen des RGW. Als Teil der rechtlichen Regelung der AußenÂhandelsbeziehungen ist der Außenhandelskundendienstvertrag synchronisiert mit dem Außenhandelskaufvertrag bzw. AußenÂhandelsliefervertrag (Exportvertrag, ImÂportvertrag), dem internationalen SpezialisierungsÂvertrag u. a. Spezialisierungsvertrag, internatioÂnaler, Kundendienst Außenhandelsliefervertrag AußenhandelsverÂtrag, Exportvertrag, Importvertrag.

