Außenhandelskundendienstvertrag

Außenhandelskundendienstvertrag — spezieller Vertragstyp, der im  Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge geregelt ist. Mit dem Außenhandelskundendienstvertrag verpflichtet sich ein Partner (Auftragnehmer), innerhalb eines bestimmten Gebietes oder hin­sichtlich bestimmter Kunden Dienstleistungen, insbes. Instandsetzungsarbeiten, an vom anderen Partner (Auftraggeber) verkauften Waren in­nerhalb und außerhalb der Garantiezeit durch­zuführen (sog. Aftersales service). Der Außenhandelskundendienstvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Partner und präzisiert den Umfang der Leistungen. Die rechtliche Rege­lung des Außenhandelskundendienstvertrags zw. Außenhandelsorganisationen der Mitgliedsländer des RGW erfolgt durch die Allgemeinen Kundendienstbedingungen des RGW. Als Teil der rechtlichen Regelung der Außen­handelsbeziehungen ist der Außenhandelskundendienstvertrag synchronisiert mit dem Außenhandelskaufvertrag bzw. Außen­handelsliefervertrag (Exportvertrag, Im­portvertrag), dem internationalen Spezialisierungs­vertrag u. a. Spezialisierungsvertrag, internatio­naler, Kundendienst Außenhandelsliefervertrag  Außenhandelsver­trag, Exportvertrag, Importvertrag.