Außenhandelsmonopol

Außenhandelsmonopol — konkrete Form der Machtausübung der Arbeiterklasse auf dem Gebiet des Außenhandels, die durch die einheitliche straffe Leitung, Planung und Organisation des Außenhandels durch den sozialistischen Staat charakterisiert ist Das Außenhandelsmonopol verkörpert alle Funk­tionen, hauptsächlich aber die politisch-ideologi­sche und wirtschaftsorganisatorische Funktion des sozialistischen Staates auf dem Gebiet des Außen­handels. Es ist eine gesetzmäßige Erscheinung des Sozialismus, dessen sozialökonomische Grundlage die sozialistischen Eigentumsverhältnisse, insbes. in der Industrie, im Bank- und Finanzwesen und im Wirtschaftszweig Außenhandel, sind. Das Außenhandelsmonopol ist eng verbunden mit dem Valutamonopol und dem  Außenhandelstransportmonopol. Das staatliche sozialistische Außenhandelsmonopol wurde von Lenin theo­retisch begründet und erstmals in der Sowjetunion praktisch durchgesetzt. Seine Wesensmerkmale bestehen in folgendem: a) Der Staat selbst ver­wirklicht die Leitung des Außenhandels durch ein speziell hierfür geschaffenes Organ. b) Er legt fest, welche Organisationen in welchen Wirtschafts­zweigen mit welchen Funktionen unmittelbar Außenhandelsgeschäfte vorbereiten und durch­führen dürfen. c) Er bestimmt mit Hilfe des Ex­port- und Importplanes, was in welchem Umfang aus dem Lande ausgeführt bzw. eingeführt werden darf. d) Er überwacht mit Hilfe eines Lizenz- und Kontrollsystems unmittelbar die Ein- und Ausfuhr sowie alle Geschäfte der Außenhandelsorgani­sationen. Durch das Außenhandelsmonopol werden die Durchsetzung der Außenhandelspolitik, das einheitliche, ge­schlossene Auftreten aller am Außenhandel beteiligten Organe auf den Außenmärkten und die Unterordnung betrieblicher Interessen unter die des Staates gesichert. Das Außenhandelsmonopol ist ein außerordent­lich wichtiges Instrument, um den Außenhandel voll für die Verwirklichung der Gesamtpolitik des sozialistischen Staates, insbes. der Außen-, Wirt­schafts- und Sozialpolitik, einzusetzen. Deshalb war das Außenhandelsmonopol von Anfang an ein Hauptangriffsobjekt seitens bürgerlicher Ideologen und kapitalistischer Wirtschaftskreise, die auf eine Aufweichung und Beseitigung des Außenhandelsmonopols hinzielen. Ihre Argumente sind außerordentlich vielfältig. Sie reichen von der Behauptung, das Außenhandelsmonopol hemme die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, es führe zu Unbeweglichkeit und zu einem wenig effektiven Außenhandel für die sozialistischen Länder, bis zu der in den letzten Jahren verstärkt vorgebrachten These, das Außenhandelsmonopol sei historisch überlebt, und es hätte auf Grund des in den sozialistischen Ländern er­reichten Entwicklungsstandes keine Existenz­berechtigung mehr. Die historischen Erfahrungen der UdSSR und auch der anderen sozialistischen Länder belegen eindeutig: Das Außenhandelsmonopol ist eine allg. Gesetzmäßigkeit des Sozialismus und keine Be­sonderheit einer bestimmten historischen Entwick­lungsetappe in diesem oder jenem sozialistischen Land. Die zwei Grundfunktionen des Außenhandelsmonopols sind die maximale Förderung der Entwicklung der Pro­duktivkräfte des eigenen Landes (Wachstumsfunktion) und der Schutz der sozialistischen Wirtschaft gegen ökonomische Angriffe des inter­nationalen Kapitals und vor den Auswirkungen der kapitalistischen Krisen- und Inflationsentwicklung (Schutzfunktion). In den Beziehungen zw. den sozialistischen Ländern ist es Aufgabe des Außenhandelsmonopols, die immer engere wirtschaftliche Zusammenarbeit und Verflechtung der Volkswirtschaften der ROW- Länder zu fördern und damit zur Stärkung der Wirtschaftskraft jedes einzelnen Landes und der ganzen Staatengemeinschaft beizutragen. In die­sem Zusammenhang wird von einer speziellen Integrationsfunktion des Außenhandelsmonopols gesprochen. In hat die Sicherung des Außenhandelsmonopol stets eine hervorragende Rolle gespielt. Das A. ist gesetz­lich verankert und seit 1968 ein Verfassungs­grundsatz. Gegenwärtig geht es vor allem darum, entsprechend dem in  erreichten Entwick­lungsstand der Produktivkräfte und sozialistischen Produktionsverhältnisse die einheitliche, zentrale staatliche Leitung und Planung des Außenhandels weiter zu festigen, die Zusammenarbeit zw. den Organen der Industrie und des Außenhandels zu entfalten sowie eine hohe Wirksamkeit der Aus­, landsmarktarbeit und der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation zu gewährleisten.