Außenhandelsmontagevertrag

Außenhandelsmontagevertrag — spezieller, im Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge geregelter Vertragstyp, der die Durch­führung von Montagearbeiten und die damit ver­bundenen Dienstleistungen im Land des Auftrag­gebers (Besteller) zum Gegenstand hat. Außenhandelsmontagevertrag zw. Partnern aus Mitgliedsländern des RGW werden auf der Grundlage der Allgemeinen Montagebedingungen des RGW abgeschlossen. Außer­dem bestehen zw.  und einigen soziali­stischen Staaten, die nicht Mitglied des RGW sind, bilateral vereinbarte Montagebedingungen, die für die Partner verbindlich sind. Von der ECE sind die „Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen für den Import und Export von Maschinen und Anlagen" entwickelt worden (Allgemeine Be­dingungen der ECE). Als Bestandteil des Systems rechtlicher Regelung der Außenhandelsbeziehun­gen ist der Außenhandelsmontagevertrag synchronisiert mit dem Außen­handelskaufvertrag, dem Außenhandelslieferver­trag, dem Außenhandelskundendienstvertrag u. a. Auslandsmontage