Außenhandelsplan

Außenhandelsplan — Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitraum verbindlich festgelegten und zu erfüllenden Aufgaben auf dem Gebiet des Außenhandels. Der Außenhandelsplan wird als Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes unter Einbeziehung der Werktätigen erarbeitet und von der obersten Volksvertretung beschlossen. Der komplexe Außenhandelsplan umfasst vor allem den Exportplan nach Ländern bzw. Wirtschafts- und Währungsgebieten, den Importplan nach Ländern bzw. Wirtschafts- und Währungsgebieten, den Exportplan nach Verantwortungsbereichen (Staats- bzw. Wirtschafts­organe), Erzeugnisgruppen und Erzeugnissen, den Importplan nach Bilanzorganen und Erzeugnissen, den Außenhandelstransportplan, den Plan der Marktarbeit, den Plan der Finanzierung der Außenhandelswarenbewegung sowie den Plan des Valutaaufkommens und Valutabedarfs. Die gen. Teilpläne werden im wechselseitigen Zusammen­hang ausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Planung der Warenbewegung, weil mit den Export- und Importplänen nach Waren und Ländern das Volumen des Außenhandels, die Waren- und Re­gionalstruktur sowie die Außenhandelsrentabilität bestimmt werden — damit der Beitrag des Außen­handels zur Bedarfsdeckung und Effektivitäts­steigerung der Produktion. Zu den in den Organen des Außenhandels (Ministerium für Außenhandel, Außenhandelsbetriebe) zu erarbeitenden Betriebs­plänen gehört außerdem die Planung der Arbeits­kräfte, Investitionen, der Rationalisierung, des Neuererwesens usw., d. h. die Planung der ma­teriellen, arbeitskräftemäßigen und anderen Vor­aussetzungen für die Erfüllung der Außen­handelsaufgaben. Die Ausarbeitung des Außenhandelsplan ist eng mit der Aufstellung entsprechender Bilanzen verbunden. Das betrifft einmal die Ma­terial-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilazen sowie die Bilanzen des gesellschaftlichen Gesamt­produkts, des Nationaleinkommens und die Staats­haushaltsbilanz. Mit Hilfe dieser Bilanzen werden die innervolkswirtschaftlichen Proportionen der Entwicklung des Außenhandels planmäßig festgelegt. Zum anderen bestehen enge Zusammen­hänge zw. dem Außenhandelsplan und den äußeren Bilanzen der Volkswirtschaft, wie der Handels-, Dienstlei­stungs-, Kredit- und Zahlungsbilanz, die vor allem dazu dienen, die Proportionen in den internatio­nalen ökonomischen Beziehungen der sozialisti­schen Volkswirtschaft planmäßig zu gestalten.