Außenhandelsrestriktionen

Außenhandelsrestriktionen - Maßnahmen von Staaten des kapitalistischen Weltwirtschafts­systems zur Beschränkung der Einfuhr (Im­portrestriktionen) oder der Ausfuhr (Export­restriktionen). Die Außenhandelsrestriktionen sind ein Instrument im Konkurrenzkampf auf dem kapitalistischen Welt­markt. Imperialistische Staaten nutzen Außenhandelsrestriktionen in Form des Embargos aus, um die sozialistischen Staaten in den intersystemaren Wirtschaftsbezie­hungen zu diskriminieren. Im Handel zw. den kapitalistischen Staaten werden Außenhandelsrestriktionen bes. in Zeiten einer verschärften Wirtschaftskrise und wachsen­der handelspolitischer Auseinandersetzungen an­gewendet (z. B. „Hähnchenkrieg" zw. USA und EWG). Entwicklungsländer beschränken oder verbieten die Einfuhr bestimmter Waren, vor allem von Fertigerzeugnissen, die sie in neu errichteten Betrieben in steigendem Maße selbst produzieren. Zeitweilige Einfuhrbeschränkungen können aus Zahlungsbilanzgründen vorgenommen werden. Ursache für die Ausfuhrbeschränkung von Waren kann Warenknappheit sein. Außenhandelsrestriktionen können auch nur bestimmte Länder betreffen, z. B. bei handels­politischen Auseinandersetzungen zw. imperiali­stischen Staaten oder als handelspolitische Gegen­maßnahme von Entwicklungsländern, um be­rechtigte Forderungen gegenüber imperialistischen Staaten durchzusetzen (z. B. zeitweilige Im­portrestriktionen Indiens gegenüber der BRD wegen deren ungenügender Bereitschaft zur Ab­nahme indischer Waren).