Außenverkäufer

Außenverkäufer - Mitarbeiter eines sozialisti­schen Großhandelsbetriebes, der regelmäßig die Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels aller Eigentumsformen aufsucht, sie mit dem Angebot des Großhandels vertraut macht und Verträge abschließt. Die Außenverkäufer bedienen sich dabei entweder einer Musterkollektion oder des Bestellkataloges, speziell bei Lebensmitteln und standardisierten Industriewaren. Die Außenverkäufer üben immer stärker eine beratende Tätigkeit aus, bes. hinsichtlich einer bedarfsgerechten Sortimentsbildung und der Nutzung günstiger Einkaufsbedingungen (wie vor­teilhafte Bestellmengen). Zugleich können sie die Vollständigkeit des Grundsortiments kontrollieren.