Außenwirtschaftseffekte

Außenwirtschaftseffekte — Gesamtheit der gesell­schaftlich nützlichen Wirkungen der Außenwirt­schaftsbeziehungen für die sozialistische Volks­wirtschaft, die sich aus den Funktionen und der Stellung der Außenwirtschaft in der entwic­kelten sozialistischen Gesellschaft ergeben. Die Außenwirtschaftseffekte werden durch die Außenwirtschaftspolitik des sozialistischen Staates entsprechend den Grund­interessen der Arbeiterklasse planmäßig nutzbar gemacht. Außenwirtschaftseffekte treten auf politischen, ideologischen, ökonomischen u. a. Gebieten auf. Dabei spricht man auch von außerökonomischen und ökono­mischen Effekten der Außenwirtschaftstätigkeit. Auf außenpolitischem Gebiet bestehen die Außenwirtschaftseffekte vor allem im Beitrag der Außenwirtschaftsbeziehun­gen, die in der sozialistischen Staatengemein­schaft fest zu verankern, das gemeinsame Frie­denskonzept, und aller anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft zu ver­wirklichen und das Bündnis mit sämtlichen anti­imperialistischen Kräften zu stärken. Auf ökono­mischem Gebiet schlagen sich die Außenwirtschaftseffekte hauptsächlich in den ökonomischen Nutzeffekten des Außen­handels nieder.