Außenwirtschaftsökonomik

Außenwirtschaftsökonomik — Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften, die die konkreten Erscheinungsformen und Wirkungen der ökono­mischen Gesetze im Bereich der Außenwirt­schaft untersucht, zugleich Fachrichtung der Hoch­schulausbildung. Gegenstand der Außenwirtschaftsökonomik sind alle auf der internationalen Arbeitsteilung beruhenden in­ternationalen wirtschaftlichen und damit im Zu­sammenhang stehenden wissenschaftlich-tech­nischen Beziehungen eines sozialistischen Landes, ihre Entwicklungstendenzen sowie die ihnen zugrunde liegenden und in ihnen wirkenden Ge­setze, Triebkräfte und Kategorien. Dazu gehören auch die Leitung, Planung, Stimulierung und Or­ganisation dieser Prozesse entsprechend den Er­fordernissen des staatlichen Monopols auf dem Gebiet der Außenwirtschaft. Hauptgebiete der Außenwirtschaftsökonomik sind: die Funktionen der Außenwirtschaft im ge­sellschaftlichen Reproduktionsprozess, insbes. ihre Proportionalitäts- und Wachstumsfunktion und ihre Rolle als Bedingung und Faktor der Intensi­vierung; der Inhalt der Außenwirtschaft und die Entwicklung ihrer wichtigsten Formen (Außen­handel, internationale Produktionszusammen­arbeit, Valutabeziehungen usw.); die Leitung und Planung des Außenhandels; die wirtschaftliche Rechnungsführung auf dem Gebiet des Außen­handels; die Organisation der Marktarbeit; die Betriebswirtschaft sozialistischer Außenhandels­betriebe. Die Außenwirtschaftsökonomik muss sowohl die Gesetzmäßig­keiten und inneren Verbindungen zw. den einzel­nen außenwirtschaftlichen Prozessen als auch die vielfachen Zusammenhänge mit anderen Berei­chen und Zweigen der Volkswirtschaft und die Wirkungen der Außenwirtschaft in allen Phasen des Reproduktionsprozesses untersuchen. Im Wis­senschaftlichen Rat für Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration (Wissenschaftliche Räte  für die gesellschaftswissenschaft­liche Forschung) werden wichtige Forschungser­gebnisse der Außenwirtschaftsökonomik beraten, in größere Forschungs­komplexe eingeordnet und entsprechende Vor­schläge für deren Überführung in die gesellschaft­liche Praxis unterbreitet.