Außenwirtschaftsplanung

Außenwirtschaftsplanung - Bestimmung der in einem Zeitabschnitt auf außenwirtschaftlichem Gebiet zu erreichenden Ziele und Festlegung der dazu erforderlichen materiellen und finanziellen Mittel. Die Außenwirtschaftsplanung ist Bestandteil der einheitlichen Volkswirtschaftsplanung. Sie umfasst zwei eng mit­einander verbundene Seiten. Zum einen sind die außenwirtschaftlichen Belange und Möglichkeiten in die komplexe und kontinuierliche Planung des Reproduktionsprozesses auf allen Ebenen und in nahezu sämtlichen Bereichen und Zweigen der Volkswirtschaft einzubeziehen. Mit der Planung von Wissenschaft und Technik, Investitionen, Produktion und Absatz werden zugleich die Auf­gaben für die internationale Kooperation in Wis­senschaft, Technik und Produktion sowie für den internationalen Warenaustausch erarbeitet. An­dererseits geht es bei der Außenwirtschaftsplanung darum, die wechsel­seitigen Zusammenhänge zw. den verschiedenen Formen der Außenwirtschaftsbeziehungen zu er­fassen und der zunehmenden Komplexität der internationalen ökonomischen und wissenschaft­lich-technischen Zusammenarbeit voll Rechnung zu tragen. So werden der Umfang sowie die ma- terielle und politisch-territoriale Struktur des Außenhandels zw. den RGW-Ländern immer mehr durch die internationale Zusammenarbeit in Wis­senschaft, Technik und Produktion beeinflusst. Wichtiges Anliegen der Außenwirtschaftsplanung ist deshalb, die Kette wissenschaftlich-technischeZusammenarbeit, in­ternationale sozialistische Spezialisierung und Kooperation der Produktion und Austausch der spezialisierten und kooperierten Erzeugnisse voll zu beherrschen und planmäßig für die Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion und die immer bessere Bedarfsbefriedigung zu nutzen. Hieran wird deutlich, dass die Planung des Außenhandels zwar ein wesentlicher Bestandteil der Außenwirtschaftsplanung ist, die Außenwirtschaftsplanung jedoch weit darüber hinausgeht. Wichtige Instrumente der Außenwirtschaftsplanung sind Außenwirt­schafts- und Länderkonzeptionen sowie Bilanzen (vor allem Länder- und Zahlungsbilanz). Mit der Ausarbeitung des Planes der Maßnahmen der so­zialistischen ökonomischen Integration auf zentra­ler staatlicher und auf der Ebene der Wirtschafts­organe wird auch dem Erfordernis der komplexen Planung der Außenwirtschaftsbeziehungen ent­sprochen, indem die für die Durchführung der ausgewählten Maßnahmen notwendigen Aufgaben auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen und der Investitionszusammenarbeit, der Speziali­sierung und Kooperation der Produktion, des Exports und Imports im Zusammenhang geplant werden.