Außenwirtschaftsrecht

Außenwirtschaftsrecht — Gesamtheit der nationa­len Normen, die die innerstaatliche Vorbereitung und Durchführung der Außenwirtschaftsbeziehun­gen betreffen. Dazu rechnen in  die Regelung der Kompetenzen zentraler staatlicher Organe bei der Leitung und Planung der Außen­wirtschaftsbeziehungen, die Regelung der Be­rechtigung und der Bedingungen für die eigen­verantwortliche Gestaltung internationaler Wirt­schaftsbeziehungen durch Wirtschaftsorganisatio­nen  und die Regelung der Leitungs-, Planungs- und . Kooperationsbeziehungen zw. Staatsorganen und Wirtschaftsorganisationen bei der Vorbereitung, Organisierung und Durchfüh­rung internationaler Wirtschaftsbeziehungen. Ver­schiedentlich werden dem Außenwirtschaftsrecht auch international vereinbarte Normen zugerechnet. — Das kapitali­stische Außenwirtschaftsrecht ist die Gesamtheit staatsmonopolisti­scher Regelungen der Außenwirtschaftsbeziehungen durch einen einzelnen kapitalistischen Staat. Es enthält öffentlich-rechtliche Normen und Ver­waltungsakte dirigistischen, interventionistischen und/oder marktkonformen Charakters, z. B. Ex- und Importrestriktionen, mengen- und/oder wert­mäßige Kontingentierung, Zölle, Steuern, Ge­bühren und Abgaben sowie Devisenrestriktionen, Festlegungen über Valutakurse, Subventionen, Steuervergünstigungen, Kredite, Risikoversiche­rungen.