außergewöhnlicher Aufwand

Außergewöhnlicher Aufwand in der bürgerlichen Betriebswirtschaftslehre Bez. für betriebs­bedingte, aber unregelmäßig und in nicht voraus­sehbarer Höhe anfallende Kosten, die nicht in die Kostenrechnung übernommen werden dürfen. Außergewöhnlicher Aufwand muss bei Anfall sofort aus den betrieblichen Kosten ausgegliedert werden, um den zeitlichen Kostenvergleich nicht zu beeinträchtigen. Der außergewöhnlicher Aufwand wird nicht in technologische Vorkalkulatio­nen und Preiskalkulationen einbezogen.