außerplanmäßige Einnahmen
Außerplanmäßige Einnahmen, — nichtgeplante Einnahmen im Haushalt eines Staatsorgans, für den Bereich der örtlichen Staatsorgane in auch als zusätzliche Einnahmen bezeichnet (EinÂnahmen aus vertraglichen Beziehungen mit BeÂtrieben, Genossenschaften usw., Beteiligungen an Ergebnissen von Preiskontrollen, Kurtaxe, VerÂgnügungsteuer, Mittel aus Wettspielumsätzen). Außerplanmäßige Einnahmen werden bei der Berechnung des planmäßigen Anteils an den Gesamteinnahmen des StaatshausÂhaltes (Haushaltsausgleich) nicht berücksichÂtigt.

