außerplanmäßige Einnahmen

Außerplanmäßige Einnahmen, — nichtgeplante Einnahmen im Haushalt eines Staatsorgans, für den Bereich der örtlichen Staatsorgane in  auch als zusätzliche Einnahmen bezeichnet (Ein­nahmen aus vertraglichen Beziehungen mit Be­trieben, Genossenschaften usw., Beteiligungen an Ergebnissen von Preiskontrollen, Kurtaxe, Ver­gnügungsteuer, Mittel aus Wettspielumsätzen). Außerplanmäßige Einnahmen werden bei der Berechnung des planmäßigen Anteils an den Gesamteinnahmen des Staatshaus­haltes (Haushaltsausgleich) nicht berücksich­tigt.