Aussiedlung

Aussiedlung, Abbautenauf Freiwilligkeit oder gesetzlichen Grundlagen beruhende Maßnahmen, durch die landwirtschaftliche Betriebe aus der engen Dorflage in die freie Feldmark verlegt werden. In Deutschland ist die Aussiedlung seit dem 16.Jh. bekannt und wurde vor allem nach der Gemein­heitsteilungsordnung von 1821 in Preußen z. T. zwangsweise durchgeführt. Die Aussiedlung erfolgt heute in der BRD in der Regel in Verbindung mit der  Flurbereinigung. Infolge der hohen Kosten führt die Aussiedlung zu einer starken Ver­schuldung dieser Betriebe. Die Aussiedlung vermag die Ruinierung der werktätigen Bauern nicht auf­zuhalten.