Ausstattung

Ausstattung — innerhalb beteiligter Verkehrskreise anerkannte, rechtlich geschützte Kennzeichnung der Waren eines bestimmten Betriebes. Im Unter­schied zum Warenzeichen (Marke) ist Vor­aussetzung für den Schutz nicht die Eintragung, sondern die Verkehrsgeltung, die auch auf einen Teil des Territoriums  beschränkt sein kann. In diesen Grenzen genießt die Ausstattung den glei­chen Rechtsschutz wie ein Warenzeichen. Der Inhaber einer Ausstattung kann im Falle ihrer unberechtig­ten Benutzung durch andere Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz fordern. Vorsätzliches Handeln kann zusätzlich mit Verweis oder Ord­nungsstrafe geahndet werden. Besitzt eine Ausstattung gegenüber einem Warenzeichen Priorität, kann nicht nur das Nichtbenutzen, sondern auch die Löschung des Warenzeichens verlangt werden.