Ausstellungsversicherung

Ausstellungsversicherung — spezielle Versiche­rungsform im Rahmen der Transportversicherung, in der Güter und Gegenstände während der Trans­porte zu und von Ausstellungsorten und während der Ausstellung selbst sowie notwendiger Vor- oder Nachlagerungen versichert sind. Die ver­sicherten Gefahren entsprechen im Wesentlichen denen, die von der Transportversicherung erfasst werden. Auf der Grundlage ergänzender Bestim­mungen ist z. B. die Mitversicherung von Schäden bei Auf- und Abbau maschineller Anlagen möglich. Es ist üblich, die Ausstellungsversicherung auf die Haftpflichtversi­cherung des Ausstellers gegen Beitragszuschlag auszudehnen. — Die Ausstellungsversicherung für Betriebe und Bürger  im Ausland, für ausländische Ausstel­lungen und Messen in  (Messeversiche­rung) betrieben.