Austauschverfahren

Austauschverfahren — Organisationsform zur wirtschaftlichen Anwendung des Typenträger­systems. Beim Austauschverfahren werden die von den Auftrag­gebern zur Generalreparatur angelieferten Grundmittel vom Reparaturbetrieb sofort gegen bereits generalreparierte Grundmittel des gleichen Typs mit annähernd gleichem Baujahr aus­getauscht. Der Austausch der Grundmittel erfolgt dabei Stück gegen Stück ohne gegenseitige Be­rechnung. Für die durchgeführte Generalreparatur am Austauschgrundmittel berechnet der Re­paraturbetrieb im Normalfall einen genehmigten Fest- bzw. Höchstpreis. Das Austauschverfahren ist nur bei Grund­mitteltypen wirtschaftlich, von denen eine größere Anzahl in der Volkswirtschaft eingesetzt ist. Vor­aussetzung für die Anwendung des Austauschverfahrens ist ein Austauschbestand der dafür vorgesehenen Typen in den Reparaturbetrieben. Der Nutzeffekt des Austauschverfahrens tritt vorwiegend beim Auftraggeber ein und drückt sich in der erheblichen Senkung der betrieblichen Ausfallzeit und der damit möglichen fast ungestörten Produktion aus. In  wird das Austauschverfahren z. B. für Ausrüstungen der Braunkohlenindustrie und für Werkzeugmaschinen angewendet.