Automatenversicherung

Automatenversicherung — 1. Versicherung des Inhalts von Verkaufsautomaten gegen Einbruch­diebstahl sowie der Automaten gegen Beschädi­gung. — 2. Erwerb eines Versicherungsscheines aus einem Automaten. Automaten werden mei­stens zum Abschluss kurzfristiger Unfallversiche­rungen für eine Reise auf Flughäfen, Bahnhöfen usw. eingesetzt. In wird die Automatenversicherung nicht betrieben.