Bahnhof

Bahnhofim Eisenbahnwesen Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen. Die Grenze zw. Bahnhof und freier Strecke sind die Einfahrsignale oder -weichen. Bahnhof haben in der Regel neben Betriebsaufgaben auch Aufgaben im Reise- und Güterverkehr zu erfüllen. Die Bahnhof mit ihrer vorwiegend zentralen Lage in den Städten haben als Nahtstellen zw. dem Eisenbahn­personen- sowie Eisenbahngüterverkehr und dem Verkehr zur Stadt- und Flächenbedienung wesent­liche Bedeutung. In den Bahnhof sind neben Abferti­gungsstellen für den Reise- und Güterverkehr sowie Einrichtungen zur Betreuung der Reisenden auch Arbeits-, Verwaltungs- und Aufenthalts­räume untergebracht. Die Anzahl der Bahnhof ist bei der Deutschen Reichsbahn wie bei anderen Eisen­bahnen mit dichtem Streckennetz groß. Bei der weiteren rationellen Gestaltung der, Transport­prozesse (Knotenverkehr) wird bei der Eisen­bahn, bes. im Güterverkehr, eine Konzentration der Verkehrsaufgaben auf bedeutende Bahnhof  vorgenommen. Der Begriff Bahnhof wird auch in anderen Verkehrszweigen verwendet, dort für Anlagen zur Abstellung, Pflege und Reparatur von Verkehrsmitteln, z. B. Straßenbahnhof, Om­nibus(bahn)hof.