Bank - Geldinstitut - Kreditinstitut

Bank, Geldinstitut, KreditinstitutInstitution (Organ, Unternehmen, Betrieb), deren spezielle Aufgabe in der Vermittlung des Zahlungsverkehrs, der Annahme von Einlagen (Depositen) und der Gewährung von Krediten besteht. In Bestandteil des Geld- und Kreditwesens, das die Bildung und Verwendung des Kreditfonds und die damit eng verbundene Planung des baren und unbaren Geldumlaufs umfasst, wesentliche Teile des Nationalvermögens, des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie des Nationaleinkommens hinsichtlich ihrer Bildung, Umverteilung und Ver­wendung aktiv über den Kredit beeinflusst. Im Sozialismus entwickeln sich die Bank (Geldinstitut – Kreditinstitut) zu wichtigen Instrumenten der Planwirtschaft. Grundlage dafür ist die Nationalisierung der Bank (Geldinstitut, Kreditinstitut) (Bankenreform). In haben die Bank, Geldinstitut, Kreditinstitut zielgerichtet zur Reali­sierung der Hauptaufgabe beizutragen. Dem ist ihre spezifische Aufgabe untergeordnet, die ge­sellschaftlichen Prozesse der sozialistischen In­tensivierung, der Exportförderung, der sozial­politischen Maßnahmen usw. anteilig mit Kredit zu finanzieren und zu kontrollieren. Sie haben dabei Kredit einschl. Zins sowie Bargeldumlauf und Verrechnungen bei der wissenschaftlich begründeten, auf die Erschließung aller Leistungs- und Effektivitätsreserven zur Lösung der Hauptauf­gabe gerichteten Planung und der Erfüllung der Planaufgaben der Betriebe wirkungsvoll und dif­ferenziert auszunutzen. Die Bank, Geldinstitut, Kreditinstitut müssen die wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe bei der Lösung ihrer Aufgaben finanzökonomisch unter­stützen und den planmäßigen Verlauf des Re­produktionsprozesses, ausgehend von ihren Kreditbeziehungen zur Wirtschaft, stimulieren und kontrollieren. In wird die Arbeitsweise der Bank u. a. durch die Arbeitsteilung zw. den Banken bestimmt, so dass in der Regel ein Betrieb nur bei einer Bank sein Konto führen kann. Die Struktur des Banksystems hat sich mit der Entwicklung.; der Wirtschaftspolitik mehr­fach verändert. In besteht das Bank­system aus der Staatsbank (Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik) als Emis­sionsbank und zentrales Organ des Mini­sterrates für die Geld- und Kreditpolitik, den Spezialbanken und Sparkassen. Die Auf­gabenabgrenzung zw. den Kreditinst. folgt dem Prinzip der einheitlichen Finanzierung des Re­produktionsprozesses in allen seinen Phasen. Dementsprechend gehören zum Banksystem zusammen 'mit der Staatsbank für die Fi­nanzierung von Industrie, Handel, Verkehr die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüter­wirtschaft der Deutschen Demokratischen Repu­blik, die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe), die Deutsche Außenhandelsbank AG, die Deutsche Handelsbank AG, die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe sowie die Sparkassen. Zw. Staatsbank und Spezialbanken bestehen ökonomische Beziehungen durch Ein­lagenannahmen und Refinanzierung. Die Staats­bank ist ein zentrales Organ des Ministerrates. Die anderen Geld- und Kreditinstitute werden von der Staatsbank oder dem Ministerium der Finanzen kontrolliert und angeleitet, wobei Dienstaufsicht und Unterstellung unterschiedlich geregelt sind. Bankfunktionen üben auf dem Ge­biet des Zahlungsverkehrs auch die Post, die Postscheckämter, die Postsparkasse sowie die Reichsbahnkassen aus. Im Kapitalismus besteht die Haupttätigkeit der Bank darin, zur Erzielung eigenen Profits den Kapitali­sten in Produktion und Zirkulation brachliegendes Geldkapital — dazu werden zunehmend auch Er­sparnisse der Bevölkerung einbezogen — zu ver­mitteln. Das Bankgeschäft gliedert sich in das Aktivgeschäft, das Passivgeschäft und das Dienst­leistungsgeschäft (Abwicklung des Zahlungsver­kehrs, Inkasso, Depots). Im Imperialismus ent­wickeln sich die kapitalistischen Bank durch Ver­flechtung des Bank- mit dem Industriekapital im Finanzkapital zu Monopolbanken, die über beträchtliche Teile des Geldkapitals der großen und kleinen Unternehmen verfügen und mit viel­fältigen Methoden die Wirtschaft weitgehend kontrollieren. Im staatsmonopolitischen Kapitalis­mus nehmen die Bank in wachsendem Maße Funk­tionen im staatsmonopolistischen Lenkungs- und Regulierungsmechanismus wahr ( Zentralbank- politik), der der Erzielung von Monopolprofiten untergeordnet ist. Die Bankgesetzgebung ist dafür die juristische Grundlage. Sie umfasst die gesetz­liche Regelung des Notenbankwesens sowie die Grundsätze der Anlage- und Liquiditätspolitik der Geschäftsbanken. Das moderne kapitalistische Banksystem ist äußerst mannigfaltig gegliedert. Von der Aufgabenstellung her unterscheidet man: Notenbanken (Notenemission, in der Regel in den Händen des Staates), Universalbanken (betreiben fast alle Arten von Bankgeschäften, typisch für die Banken der BRD), spezialisierte Bank, z. B. Hy­pothekenbanken, sowie Rentenbanken (Kredit­gewährung gegen hypothekarische Sicherung, Fi­nanzierung durch Hypothekenpfandbriefe), Kre­dit- oder Depositenbanken (fast nur kurzfristige Kredite und Zahlungsverkehr), Sparkassen, Außenhandelsbanken (Finanzierung von Export, Import und Transit), internationale Bank Im staats­monopolistischen Kapitalismus haben sich neue Typen von Bank herausgebildet, wie Investment­banken. Der rechtlichen Form nach werden unter­schieden: Aktienbanken, Privatbanken, öffentlich- rechtliche Kreditanstalten (z. B. Staats- und Länderbanken), Kreditgenossenschaften.