Bankeinlagen

Depositen, Bankdepositen, BankeinlagenEin­lagen der Bankkunden bei den Geld- und Kreditinstitut. Die Hereinnahme von Bankeinlagen bestimmt das Passivgeschäft der Banken. Bankeinlagen können im Depot hinterlegte Wertsachen usw. sein, umfassen jedoch insbes. die Bankguthaben. der Bank­kunden, sofern sie auf nur kreditorisch geführten Bankkonten (Depositenkonto — Sonderbank­konten, Spargiro- und Sparkonten) im Unterschied zu Kontokorrentkonten mit wechselndem de­bitorischem und kreditorischem Kontostand als Einlage hereingenommen werden. Diese Unterscheidung wird jedoch nicht konsequent vor­genommen. Bankeinlagen können dabei Sichteinlagen (täglich fällige Gelder) oder Termineinlagen, auch Ter­mingelder, befristete Einlagen gen., sein, die sich wiederum nach Festgeldern (für einen bestimmten Zeitraum festgelegte Bankeinlagen) und Kündigungsgeldern (erst nach Kündigung abrufbare Gelder) unter­scheiden. Die Verzinsung der Bankeinlagen richtet sich nach ihrer Laufzeit, in der sie vom Bankkunden nicht abverfügt werden.