Bankgarantie

Bankgarantie - rechtsverbindliche und unwiderrufliche Erklärung der garantiestellenden Bank, dass sie, falls ihr Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, entweder a) eine Sicherheitsfunktion für die fällige Zahlung bis zur garantierten Höhe übernimmt (Zahlungsgarantie) oder b) für bestimmte Risiken materiell einsteht (Risikogarantie für Anzahlung, Lieferung, Bietung oder verloren gegangene Dokumente). Die Bankgarantie soll den Zahlungsziel gewährenden Exporteur vor der Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder einen der beiden Partner vor bestimmten Risiken im Außenhandel schützen. Inhalt und Umfang des Schutzes hängen u. a. von der Formulierung des Auftrages an die garantiestellende Bank ab. Der Text der Bankgarantie sollte Bestandteil der Zahlungsbedingungen sein oder als Anlage zum Kaufvertrag beigefügt werden.