Bankgutachten

Bankgutachten — von den Banken für Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitende Or­gane bei der Planvorbereitung, -verteidigung, -durchführung und -abrechnung erarbeitete aus­führliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Kreditentscheidung, die grundsätzliche oder spe­zielle technisch-ökonomische oder ökonomische Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt, be­zogen auf den Reproduktionsprozess oder auf Teile des Reproduktionsprozesses eines Betriebes, Kombinates, Zweiges oder Bereiches, enthält. Die Bankgutachten können sowohl auf Initiative der Bank als auch der wirtschaftsleitenden Organe erarbeitet werden. Die Bank kann mit der Erarbeitung von Gutachten auch wissenschaftliche Institutionen, Ingenieur­büros sowie andere Begutachtungs- und Kon­trollorgane beauftragen. Gleichzeitig ist es der Bank möglich, von den Betrieben und Kombinaten Gutachten als Effektivitätsnachweis für das zu kreditierende Vorhaben zu fordern. Die Aussagen im Bankgutachten beruhen auf Erkenntnissen aus der Finan­zierung und Kontrolle, auf eigenen Berechnungen, auf Unterlagen und Feststellungen anderer staat­licher Finanzkontroll- und Kontrollorgane und auf Erkenntnissen aus der Zusammenarbeit mit wis­senschaftlichen Institutionen. Die Aussagen in den Gutachten schließen Vorschläge und Folgerungen der Bank zur Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven, ausgehend von der Ziel­stellung des Gutachtens, ein.