Basishafen

Basishafen — regel- und fahrplanmäßig im Linien­dienst angelaufener Seehafen. Voraussetzung ist das ständige Vorhandensein eines hinreichenden Ladungsaufkommens, welches eine Mindestrenta­bilität des Liniendienstes sichert. Für Verschif­fungen zw. Basishafen wird eine sog. Basisrate berechnet. Wird vom. Befrachter das Anlaufen eines anderen Hafens vorgeschrieben, erhebt der Reeder i. allg. einen bes. Zuschlag auf die Fracht­rate, der dem zusätzlichen Zeit- und Kostenauf­wand entspricht. Aus Rationalisierungsgründen sind die Linienreeder, insbes. bei Containerver­kehr, bestrebt, die Zahl der Basishafen zu beschränken und nahe gelegene Häfen durch bes. Sammel- und Verteilersysteme (Transshipment) zu bedie­nen.