Baubedarf

Baubedarf — von der Volkswirtschaft insges. be­nötigte Menge der Bauproduktion (früher als Bauvolumen bez.). Unter dem volkswirtschaftlich begründeten Baubedarf für die Investitionen, Reparaturen und den Export von Spezialbauleistungen ist der insbes. durch die staatlichen Plankennziffern (für den Bauanteil der Investitionen, für Baurepa­raturen, für die Bauproduktion) bestimmte Baubedarf zu verstehen, der der Baubilanzierung (Baubilanz) zugrunde gelegt wird. Die Baubedarfsträger (Be­triebe, Einrichtungen, Staatsorgane) melden ihren Baubedarf bei den für die Baubilanzierung zuständigen Betrieben und Organen (Bau- und Montage- Kombinate, Spezialbaukombinate, Bezirks- und Kreisbauämter) an. Die Baubilanzorgane sind verpflichtet, mit den Baubedarfsträgern ständig Kontakt zu halten, um die Entwicklung des Baubedarf in ihrem Bilanzverantwortungsbereich langfristig erkennen und beeinflussen zu können (z. B. durch Orientierung auf effektive Baukonstruktionen, Baumaterialien). Im Ergebnis einer solchen Bau­bedarfsforschung sind die Baubilanzorgane in der Lage, ihre Baukapazitäten planmäßig und lang­fristig dem Baubedarf anzupassen. Der Baubedarf wird nach Er­zeugnissen der Bauwirtschaft, nach Baukomple­xen, Vorhaben, Einzelobjekten bzw. nach bau­technologischen Teilkapazitäten aufgeschlüsselt.