Baubilanz

Baubilanz — Hauptplanungsinstrument zur Her­stellung und stetigen Sicherung der Übereinstim­mung zw. dem volkswirtschaftlich begründeten Baubedarf für Investitionen, Baureparaturen und Export von Spezialbauleistungen und dem Bauauf­kommen der Volkswirtschaft, bestehend aus der Bauproduktion der Betriebe der Bauwirt­schaft, der Betriebe anderer Bereiche und Zweige, der Auftraggeber und aus dem Import ausländi­scher Bauproduktion. Der volkswirtschaftlich begründete Baubedarf wird  durch staatliche Plankennziffern, bes. für den Bauanteil der Investitionen und für die Bauproduktion, durch staatliche Normative der Grundfondsökonomie sowie durch fortschrittliche Bauaufwands- und Bauzeitnormative bestimmt. Die für die Sicherung dieses Baubedarfs zuständigen Baubilanzorgane betreiben in ihren jeweiligen Bilanzbereichen bzw. Bilanzterritorien eine umfangreiche und langfri­stige Baubedarfsforschung, um ihre Baukapazitä­ten zielstrebig entsprechend dem künftigen quan­titativen und qualitativen Baubedarf entwickeln und den Baubedarf in einer volkswirtschaftlich günstigen Richtung beeinflussen zu können (Orientierung der Auftraggeber auf Konzentration der Investmittel, effektive Baukonstruktionen und -materialien). Sie nehmen die Anmeldungen des Baubedarfs durch die Baubedarfsträger entgegen und treffen die Bilanzentscheidungen. Die Ver­träge zw. Investitionsauftraggeber und Bau­betrieb über die Durchführung der Bauleistungen müssen auf den staatlichen Planaufgaben und den Bilanzentscheidungen beruhen (Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag). Grundsätzlich werden Vor­haben und Objekte langfristig bilanziert. Erst nach deren abgeschlossener exakter Vorbereitung werden sie in die Baubilanz aufgenommen.  Die Baubilanzierung hat dazu beizutragen, dass die im Fünfjahrplan und im Jahresvolkswirtschafts­plan festgelegten Bauaufgaben materiell gesichert und mit hoher Staatsdisziplin, geringstem Bauauf­wand und kurzen Bauzeiten bei optimaler Aus­nutzung der Baukapazitäten realisiert werden. Als für bestimmte Baubilanz zuständige Bilanzorgane fungie­ren die zentralgeleiteten Bau- und Montagekom­binate für die Industrie, die Spezialbaukombinate und die Bezirks- und Kreisbauämter. Bilanz­bestätigende Organe für bestimmte Baubilanz sind die Bezirksbauämter, das Ministerium für Bauwesen und die Staatliche Plankommission. Aus der Ab­grenzung der Verantwortlichkeiten bei der Bau­bilanzierung ergibt sich die Baubilanzpyramide. An der Spitze des Systems der Baubilanz steht die nach Bereichen und Bezirken unterteilte Zusammengefasste Baubilanz, die vom Ministerium für Bau­wesen ausgearbeitet und von der Staatlichen Plankommission bestätigt wird und das Bauauf­kommen und dessen Verwendung für alle Bereiche der Volkswirtschaft enthält. In ihr sind die Indu­striebaubilanzen (= Investitionsbaubilanzen für die zentralgeleitete Industrie und das zentralgelei­tete Bauwesen), die örtlichen Investitionsbaubilan­zen und die in den Kreisen ausgearbeiteten Bau­bilanzen für Baureparaturen zusammengefasst. Die Industriebaubilanzen und die örtlichen Investi­tionsbaubilanzen werden in den Bezirken noch einmal zu territorialen Investitionsbaubilanzen vereinigt. Ergänzend werden einige spezielle Baubilanz aufgestellt (Erzeugnisbaubilanzen, Investitions­und Reparaturbaubilanz der Land- und Nahrungs­güterwirtschaft). Der vorrangigen Absicherung der volkswirtschaftlich bes. wichtigen Investitionen dienen Baubilanz für unter der Kontrolle des Ministerrates stehende Investitionsvorhaben. Die schrittweise Anwendung der Bilanzierung nach bautechnolo­gischen Kapazitäten schafft bessere Vorausset­zungen für eine bedarfs- und strukturgerechte Entwicklung der Baukapazitäten in den Baukom­binaten find -betrieben. Bilanzierung, In­vestitionsplanung.