Bauernschutzgesetzgebung

Bauernschutzgesetzgebung — im Feudalismus er­lassene Gesetze — in Preußen 1764 unter Fried­rich II. —, die im Interesse der Zentralgewalt (Steuer- und Wehrpolitik) dem Bauernlegen Einhalt geboten. Der Bauernschutz war kein per­sönlicher Schutz des Bauern, sondern galt nur der Erhaltung der Bauernstelle. Im Gegensatz zu Mecklenburg und Vorpommern, wo infolge feh­lender Bauernschutzgesetzgebung 90% der Bauernstellen zu Gutsherr­schaften geschlagen wurden, blieb der Bauern­stand in Preußen im Wesentlichen erhalten.