Baufreiheit

Baufreiheit — Möglichkeit der ungehinderten Durchführung von Investitionsleistungen durch die Investitionsauftragnehmer. Für den Investi­tionsauftraggeber ist die Sicherung der Baufreiheit eine gesetzlich vorgeschriebene, mit den Auftragneh­mern konkret vereinbarte Mitwirkungshandlung bei der Durchführung von Investitionen. Der Investitionsauftraggeber ist verpflichtet, den Auf­tragnehmern während des gesamten Zeitraums der Durchführung des Investitionsvorhabens die Baufreiheit (Bau- und Montagefreiheit) zu gewährleisten, z. B. das Baugelände zu räumen und seine Grenzen abzustecken, die Zufahrtsstraßen und Versor­gungsleitungen an den Bauplatz heranzuführen, Gelände für Lager- und Arbeitsplätze bereit- zustellen.