Baukombinate

Baukombinate — nach der wirtschaftlichen Rech­nungsführung (Rechnungsführung, wirtschaft­liche) arbeitende große volkseigene Wirtschafts­einheiten der Bauindustrie, die für die Errichtung nutzungsfähiger Gebäude und baulicher Anlagen in einem bestimmten Territorium bzw. für Spe­zialbauten verantwortlich sind und mehrere Produktionsstufen des Bauprozesses in sich vereinen. Für die ihnen übertragenen Investitionsvorhaben sind die entweder als Ge­neralauftragnehmer oder als Hauptauftragneh­mer — Bau verantwortlich. Sie haben die Vor­haben und Objekte nach den neuesten wissen­schaftlich-technischen Erkenntnissen zu errichten. Die Baukombinate verfügen in der Regel über spezialisierte Produktionskapazitäten für die Vorfertigung, die Montage, den Tief- und Ausbau. Man unterschei­det die Bau- und Montage-Kombinate für den Industriebau (BMK), die Spezialbaukombinate (SBK) und die von den Bezirksbauämtern geleite­ten örtlichen Baukombinate. — Die BMK sind für die Errichtung volkswirtschaftlich wichtiger großer In­vestitionsbauten in einem bestimmten Territorium (meist 2-3 Bezirke) verantwortlich. Sie unter­stehen direkt dem Ministerium für Bauwesen. Sie sind Bilanzorgan für die in ihrem Bereich durchzuführenden Baumaßnahmen der Industrie­ministerien und des Ministeriums für Bauwesen. Die Konzentration der Baukapazitäten in großen BMK ermöglicht die umfassende Industrialisie­rung des Industriebaus, die rationelle Ausnutzung der Grundmittel, die rasche Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verkürzung der Bau­zeiten und die Senkung der Baukosten. — Die ebenfalls dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstehenden SBK führen Großbauten der Wasserwirtschaft (z. B. Talsperren), des Ver­kehrswesens (z. B. Autobahnen), Metalleichtbauten sowie schwere Erdarbeiten als General- bzw. Hauptauftragnehmer und Spezialbauarbeiten (z. B. Schornstein- und Kühlturmbauten) als Nachauf­tragnehmer durch. Sie erarbeiten für ihre speziel­len Erzeugnisse im Maßstab Erzeugnis­baubilanzen. — Die bezirklich geleiteten Baukombinate, Wohnungsbaukombinate (WBK), Landbaukom­binate (LBK), Industriebaukombinate und Kom­binate für Gesellschaftsbauten, sind in ihrem Bezirk für die Durchführung des Neubau­programms von Wohn-, Landwirtschafts-, Indu­strie- und Gesellschaftsbauten verantwortlich. Für die meisten Bauvorhaben übernehmen sie die Generalauftragnehmerschaft.