Baukostenplanung

Baukostenplanung — Ermittlung des Bauab­gabepreises (Baukosten, Baupreis) für die vertraglich übernommene Bauproduktion auf der Grundlage der geltenden Preisbestimmungen. Nach den Rechtsvorschriften hat der bauausführende Betrieb (Auftragnehmer) den Bauab­gabepreis zu ermitteln und dem Auftraggeber vorzulegen. Dies erfolgt im Wesentlichen mit dem verbindlichen Preisangebot als Bestandteil der Dokumentation zur Vorbereitung der Grundsatz­entscheidung. Dadurch werden die Bedingungen geschaffen, dass nach der Grundsatzentscheidung kurzfristig im Wirtschaftsvertrag der Preis der Investition vereinbart werden kann, der vom ver­bindlichen Preisangebot nicht nach oben abwei­chen darf. Nach den preisrechtlichen Bestimmun­gen bestehen folgende Möglichkeiten der Bildung des Bauabgabepreises, die nacheinander anzuwen­den sind: a) Preise für Gebrauchswerteinheiten, b) Preise für Bauten bei Anwendung von An­gebotsprojekten, c) Preise für Bauten auf der Grundlage von Wiederverwendungsprojekten, d) Preiskennzahlen, e) Preise für Bauwerksteile, f) Preise für Leistungskomplexe nach Grobmengen, g) Preise für Teilleistungen, h) Kalkulationspreise für Teilleistungen, i) Preise für Stundenlohnarbei­ten. Die Preise für Teilleistungen sind die Grund­lage zur Ermittlung der Preisnormative für die Bildung der Bauabgabepreise gemäß a)—f). Da bereits in der Vorbereitungsphase von Investitio­nen ein verbindliches Preisangebot abzugeben ist, wird sich die gebrauchswert- und erzeugnisbezogene Ermittlung des Bauabgabepreises in zuneh­mendem Maße entwickeln. Ein wichtiger Schritt hierzu ist die verstärkte Bildung und Anwendung von Preiskennzahlen und Komplexpreisen. Die Ermittlung des Bauabgabepreises (auch Bau­kalkulation gen.) erfolgt in der Gliederung nach den Leistungsbereichen. Der Lei­stungsbereich — Baustellenbereich — umfasst den allg. und den technologischen Teil des Bau­stellenbereiches. Er enthält den An- und Abtrans­port, den Auf- und Abbau und die Vorhaltung für die Zeit des An- und Abtransportes, des Auf- und Abbaues aller für die Durchführung der Bau­arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungen. Im Leistungsbereich — außergewöhnliche Teilleistungen — werden die Leistungen erfasst, die nur mittelbar der Baudurchführung dienen und durch spezifische Standortbedingungen über den Rahmen des Baustellenbereiches hinausgehen, wie Baustellenaufschluss, Beleuchtungsanlagen, Wohnlagerbauten u. a. Der Leistungsbereich L 11I — unmittelbare Teilleistungen — umfasst alle Lei­stungen, die mit der Errichtung der Gebäude oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind. Dieser Leistungsbereich wird gegliedert nach a) Gruppen von Leistungstiteln (Bauhaupt- und Baunebenleistungen bzw. Takte), b) Leistungstitel (Gewerke, technologische Kapazitäten) c) Lei­stungspositionen (Bauarbeiten in der 11stelligen Gliederung). Der Leistungsbereich L IV — son­stige Investitionsaufwendungen — erfasst a) Ver­gütungen für die General- und Hauptauftragnehmerschaft, b) Kosten der Projektierungsleistungen für die Baudurchführung, c) Gebühren der Staat­lichen Bauaufsicht u. a. Die Preise für Teilleistungen und die Kalkulations­preise für Teilleistungen setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: a) Vorhalteentgelte für Arbeitsmittel, b) Grundlohn, c) Grundmaterial einschließlich Streu-, Bruch-, Transport- und Montageverluste, d) Energie, Brenn- und Treibstoffe für den Betrieb der Baumaschinen, e) Vorhaltematerial, f) Transportleistungen, g) son­stiger Verbrauch fremder Leistungen, h) lohn­bezogene Gemeinkosten als prozentualer Zuschlag auf b, i) Kosten für Leitung und Lenkung als prozentualer Zuschlag auf a und b, j) Kosten für Berufsausbildung, Kosten für Ausschuss und Ge­währleistung sowie Kosten für Forschung und Entwicklung als prozentualer Zuschlag auf a, b, d, und e, k) Gewinn als prozentualer Zuschlag auf a, b, d, e, h, bis j. Die Bestandteile werden u. a. auf folgenden normativen Grundlagen ermittelt: a) Lohn für produktiv Tätige aus Arbeitsnormen und Normenstundensätzen, b) Vorhalteentgelte für Baumaschinen und Geräte nach der Maschinen- und Geräteliste der volkseigenen Bauindustrie, c) Material aus Materialverbrauchsnormen und Materialverrechnungspreisen. Dadurch wird in den Teilpreisen eine optimale Lösung bezüglich der Verarbeitungskosten und des Materialeinsatzes sowie der Bauzeit erreicht.