Bauwesenversicherung

Bauwesenversicherung — Versicherung für Schä­den durch unvorhergesehene Bauunfälle an den versicherten Bauleistungen, Baustelleneinrichtun­gen, Baugeräten oder für Gewährleistungsansprü­che. Voraussetzung für eine Leistung durch den Versicherer ist, dass der Bauausführende die ge­nannten Schäden zu vertreten hat. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Schäden an Baustof­fen und Bauteilen, innere Betriebsschäden an den Baumaschinen und -geräten, Vertragsstrafen und alle mittelbaren Folgeschäden. Es werden Ver­sicherungssummen für die versicherten Baulei­stungen und Sachen als Höchstgrenze der Ent­schädigung festgelegt. In hat die Bauwesenversicherung als selbständige Versicherungsform nur noch geringe Bedeutung.