Bauwirtschaft

Bauwirtschaft — Bereich der Volkswirtschaft, der alle Kombinate und Betriebe umfasst, deren Haupt­tätigkeit die Herstellung von Gebäuden und bau­lichen Anlagen sowie deren Instandhaltung ist. Die Bauwirtschaft wird abgegrenzt gegenüber dem Bau­wesen, das außer der Bauwirtschaft auch die Baumaterialien­industrie, die bautechnische Projektierung und die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und wissenschaftlichen Institutionen im Bauwesen umfasst. Der größte Teil der Bauwirtschaft ist leitungsmäßig dem Ministerium für Bauwesen zugeordnet, und zwar in Form von ihm direkt unterstellten zentra­len Bau- und Montage-Kombinaten (BMK) oder Spezialbaukombinaten (SBK) sowie von ihm in­direkt - über die Bauämter bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte bzw. Stadtbezirke — unterstellten Wohnungsbaukombinaten, Land­wirtschaftsbaukombinaten und sonstigen Bau­betrieben, vor allem Baureparaturbetrieben. Die örtlich geleitete Bauwirtschaft ist doppelt unterstellt: dem Ministerium für Bauwesen bezüglich der Gewähr­leistung und Durchsetzung einer einheitlichen staatlichen Baupolitik und dem jeweiligen Rat des Bezirkes, Kreises oder Stadtbezirkes. Spe­zialbaukapazitäten und Reparaturbaukapazitäten spezifischer Wirtschaftszweige in Baubetrieben unterstehen verwaltungsmäßig anderen Wirt­schaftsbereichen, wie der Reichsbahnbaubetrieb dem Ministerium für Verkehrswesen, Baubetriebe für Straßenunterhaltung der Abt. Verkehr bei den Räten der Bezirke. Außerhalb der Bauwirtschaft wird als Nebenproduktion in Betriebsrat. von Indu­striebetrieben anderer Wirtschaftszweige und in LPG gleichfalls Bauproduktion durchgeführt, die bei der Baubilanzierung zusammen mit der Produktion der B. in die Bauproduktion der ge­samten Volkswirtschaft eingeht.