Bauwürdigkeit

Bauwürdigkeit - Möglichkeit, das anstehende Mineral einer Lagerstätte mit wirtschaftlichem Nutzen abzubauen. Unter kapitalistischen Pro­duktionsverhältnissen liegt Bauwürdigkeit vor, wenn mit dem abzubauenden Mineral Profit erzielt werden kann, der zusätzlich zum Durchschnittsprofit einen Extraprofit für das bergmännische Risiko enthält. Es ist üblich, bei Ermittlung der Bauwürdigkeit die Faktoren Qualität der Mineralvorräte, Menge der anstehen­den Vorräte, technische Bedingungen des Abbaus und wirtschaftliche Gegebenheiten zu beachten und nach deren Prüfung in einer Wirtschaftlich­keitsberechnung folgende Grade der Bauwürdigkeit zu ermit­teln: bauwürdig, bedingt bauwürdig, unbauwürdig. Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen liegt Bauwürdigkeit vor, wenn die Konditionen (Forderungen an die Lagerstätte), deren Einhaltung einen Abbau mit volkswirtschaftlichem Nutzen gestattet, min­destens erfüllt sind. Diese Forderungen werden von ökonomischen und politischen Überlegungen bestimmt. In werden je nach Eignung für eine volkswirtschaftliche Nutzung Bilanz- und Außerbilanzvorräte unterschieden, die wiederum nach dem Grad der Erkundung in je vier Vorrats­klassen unterteilt werden. Die dafür geltenden einheitlichen Grundsätze sind in der Klassifikation der Lagerstättenvorräte fester mineralischer Roh­stoffe festgelegt und werden für die einzelnen Rohstoffarten und Lagerstättentypen nach von der Zentralen Vorratskommission hrsg. Instruktionen angewandt.