Bauzeitnorm

Bauzeitnormin Monaten und Tagen aus­gedrückte; für die Investitionsauftraggeber und -auftragnehmer verbindlich vorgeschriebene Bauzeit für die Produktion funktionsfähiger Ge­bäude und baulicher Anlagen. Diese technisch- wirtschaftliche Kennziffer kann für Teilobjekte. Objekte. Teilvorhaben oder Investitionsvorhaben bestimmter Art und Größe festgelegt werden. Die entsprechend der fortschreitenden technischen Entwicklung in der Bauwirtschaft periodisch zu ergänzende Bauzeitnorm orientiert auf die Einhaltung der wirtschaftlichen (optimalen) Bauzeit und damit auf die Beschleunigung des Investitionstempos und die Verminderung des Bestandes an unvollendeten Investitionen, einen schnellen Kapazitätszuwachs, die Senkung der Investitionskosten und die Ra­tionalisierung und Einführung des wissenschaft­lich-technischen Fortschritts in den Baubetrieben. Die jeweilige Bauzeitnorm ist Grundlage für die Investitions­planung, -vorbereitung und -durchführung und Richtschnur für die im Wirtschaftsvertrag über die Durchführung der Investition zu vereinbarende Bauzeit. Die Einhaltung und Unterbietung der Bauzeitnorm durch die Baubetriebe wird auf verschiedene Weise ökonomisch stimuliert. Die Bauzeitnorm umfasst die Zeit vom Beginn der Arbeiten am Bauwerk bis zur mängelfreien Übergabe an den Auftraggeber, ent­hält aber nicht den Zeitaufwand für die Erschlie­ßung des Geländes (bei Wohnbauten auch nicht den Zeitaufwand für Baugrubenaushub und Fun­damentierungsarbeiten).